Was ist ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept und welche Bausteine beinhaltet es?

Die Stadt Waren (Müritz) hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen des örtlichen Einzelhandels für die Fortschreibung des derzeit gültigen Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2007 entschieden. Der Einzelhandel in unserer Stadt steht vor verschiedenen Herausforderungen, die von allgemeinen Trends geprägt werden. Dazu gehören der wachsende Online-Handel, die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Energiekrise und die Rezession infolge des Ukraine-Kriegs. Besonders relevant ist auch die jüngste Rechtsprechung im Bereich Einzelhandel, die Einfluss auf zukünftige Entwicklungen haben kann. Die Stadt Waren (Müritz) hat die CIMA Beratung + Management GmbH aus Berlin mit der Fortschreibung beauftragt. Eine regelmäßige Aktualisierung ist aufgrund der angepassten Rechtssprechung (gemäß LEP M-V 2016) erforderlich.

Mit der Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sollen die Grundlagen für die strategische Steuerung der Einzelhandelslandschaft im Warener Stadtgebiet verbessert werden. Darüber hinaus soll das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Optimierung der Versorgungssituation, der Ergänzung des örtlichen Angebotes und der qualitativen Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Waren (Müritz) dienen.

Ein Einzelhandelskonzept besteht im Kern aus den folgenden Bausteinen...

  • Angebotsanalyse (inkl. Vollerhebung und Auswertung)
  • Analyse der wohnortnahen Versorgung
  • Nachfrageanalyse 
  • Zentralitätskennziffern und Entwicklungspotenziale
  • Zentrenkonzept
  • Aufstellung einer Sortimentsliste

 

Ein Einzelhandelskonzept definiert in der Regel...

  • Ziele und Leitlinien über die Einzelhandelsentwicklung
  • zentrale Versorgungsbereiche
  • eine ortsspezifische Liste nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten
  • eine rechtssichere Begründung der einzelnen Bausteine

Was kann passieren, wenn eine Kommune kein Steuerungskonzept verwendet?

  • Ungeordnete Entwicklung des Einzelhandels, zentrale Standorte vs. städtebauliche Randlagen
  • Verkaufsflächenzuwachs in nichtzentralen Lagen, auch mit innenstadtrelevanten Sortimenten
  • Investor:innenabhängige Einzelfallentscheidungen
  • Schließung von Betrieben in der Innenstadt, Verlagerungen von Betrieben aus dem Zentrum an nichtzentrale Standorte
  • Weitere Frequenzrückgänge in der Innenstadt

Was sind Möglichkeiten und Grenzen eines Einzelhandelskonzeptes?

"Mit einem Einzelhandelskonzept können Kommunen den Wandel im Handel aktiv begleiten und die Ortskerne und andere Einkaufslagen strategisch entwickeln." (IHK, Leitfaden für kommunale Einzelhandelskonzepte, 2014)

Möglichkeiten

  • Absicherung der kommunalen Entwicklungsziele (wie im Jahr 2007 von der Warener Stadtvertretung anerkannt)
  • Vorausschauende Gesamtplanung statt hektischer Einzelfallbetrachtung
  • Sicherung und Stärkung der Innenstadt sowie der verbrauchernahen, möglichst fußläufigen Nahversorgung
  • Sicherung von Gewerbeflächen für klassische Gewerbebetriebe/Handwerker:innen
  • Planungs-und Investitionssicherheit für Stadt, Einzelhandel, Immobilieneigentümer:innen, Projektentwickler:innen
  • Umsetzung des Konzepts in der Bauleitplanung nach Beschluss als Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. §1 (6) Nr. 11 BauGB
  • Rechtssicheres räumliches Steuerungsinstrument

Das Einzelhandelskonzept gibt die „Spielregeln“ für alle Marktteilnehmenden vor!

Grenzen

  • Informelles Konzept; Inhalte müssen erst in Bauleitplanung überführt werden, um rechtsbindend zu werden
  • bei Prüfung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben müssen neben den Aussagen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes auch die Vorgaben des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V erfüllt werden