Homburg Verfügungsfonds

Die Stadt Homburg hat sich erfolgreich auf Fördermittel des Bundesförderprogrammes Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren („ZIZ“) des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung beworben. Das übergeordnete Ziel des Programmes ist die resiliente Entwicklung der Innenstadt im Dialog aller relevanten Akteure. Um das Ziel einer resilienten Innenstadt in Homburg zu erreichen wurde der Verfügungsfonds eingerichtet. 

Der Verfügungsfonds Homburg ist ein Fördertopf für kreative und innovative Ideen aus der Stadtgesellschaft. Das Ziel des Verfügungsfonds besteht in der Förderung von privatem Engagement, das sich für die Attraktivierung, Stärkung und Belebung der Homburger Innenstadt einsetzt. 

Mit einer vollständigen Förderung können investitionsbegleitende und -vorbereitende, investive und nicht-investive Maßnahmen im Geltungsbereich der Innenstadt zügig und zielgenau umgesetzt und somit die Attraktivität des Homburger Zentrums rasch weiterentwickelt werden. 

Möglichkeiten des Verfügungsfonds | © teise cima
Geltungsbereich Verfügungsfonds | © Stadt Homburg

Geltungsbereich Verfügungsfonds Innenstadtgebiet

Der räumliche Geltungsbereich für den Verfügungsfonds umfasst die Innenstadt, was dem Geltungsbereich des Programm- und Projektgebietes InnenstadtLabor entspricht. Der nebenstehenden Abbildung ist der Geltungsbereich (gelb hinterlegt) zu entnehmen.   

Ziele des Verfügungsfonds Förderziele

Folgende Ziele werden mit dem Verfügungsfonds Homburg innerhalb der Innenstadt verfolgt:

  • Aktivierung und Stärkung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für die nachhaltige Weiterentwicklung der Innenstadt als Einkaufsstandort und Treffpunkt
  • Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen im Fördergebiet
  • Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner
  • Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln des Bundesprogramms
  • Verstetigung der Beteiligungsprozesse im Projektgebiet
  • Intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Imagebildung und Förderung der Identifikation
  • Verbesserung der Stadtgestaltung, Freiräume und Mobilität, Schaffung von Barrierefreiheit, Aufwertung des Wohnumfeldes
  • Nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes in der Innenstadt

Von der Idee zur Projektförderung Vorgehensweise

Der Verfügungsfonds zeichnet sich durch einen einfachen und niedrigschwelligen Prozess mit kurzen Bearbeitungszeiten aus. Auf dieser Seite können Sie die Förderrichtlinie für den Verfügungsfonds einsehen, informell erste Ideen einreichen oder direkt einen Förderantrag für eine konkrete Maßnahme stellen. Für die Beurteilung der eingereichten Projektanträge und -ideen wurde ein Verfügungsfonds-Gremium eingerichtet, das über die Qualität und Förderfähigkeit der Ideen entscheidet. Sobald die Genehmigung des Projektes durch das Verfügungsfonds-Gremium erteilt wurde, kann der/die Antragsteller/in mit der Realisierung des Projektes beginnen. Nach Durchführung des Projektes findet eine 100%ige Förderung der entstandenen und bewilligten förderfähigen Kosten statt. 

Zum Antragsformular Zur Ideenabfrage

Grundlage für den Verfügungsfonds Richtlinie

Zentrale Grundlage für die Förderung von Ideen aus dem Verfügungsfonds bildet die hier einsehbare Förderrichtlinie. Die Richtlinie beinhaltet wichtige Informationen für die Vergabe von Fördermitteln sowie zu den finanziellen Förderkriterien und ist die zentrale Entscheidungsgrundlage für das Verfügungsfonds-Gremium. 
Die wesentlichen Inhalte der Verfügungsfonds-Richtlinie sind:

Geltungsbereich: Programmgebiet InnenstadtLabor (siehe Geltungsbereich)

Mögliche antragstellende Personen: Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, die Stadt Homburg, Vereine, Initiativen etc.

Zielsetzung: Steigerung und Stärkung der Attraktivität des Zentrums

Förderumfang: 100 %

Fördersumme: 2023 = 20.000 €, 2024 = 15.000 €, 2025 = 15.000 €

Maximale Einzelförderung: 20.000 €

Bagatellgrenze: 1.000 €

Fördergegenstand: Maßnahmen, Projekte, Aktionen

Entscheidung über Vergabe der Förderung: Verfügungsfonds-Gremium (tagt mind. 2x im Jahr)

Förderzeitraum: zunächst bis 31.08.2025 (Ende der Bundesförderung „ZIZ“)

Zur Richtlinie